Dienstag, 30. Juli 2013

Ebay und Co.


Online-Verkaufsplattformen - wie Amazon, ebay und die vielen anderen - müssen Steuerfahndern alle erforderlichen Daten bereitstellen.

Sämtlich getätigte Transaktionen, wie Umsätze, samtens Anschrift und Kontodaten - und namentlich auch von Privatpersonen - sind dem Fiskus auf Anforderung herauszugeben.

Diese neuerliche BFH-Entscheidung ist allerdings nicht staunenswert, weil das schon länger so gehandhabt wird....



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