Mittwoch, 20. November 2013

Reisekosten (2014)


Der bisherige Begriff regelmäßige Arbeitsstätte wird ab 2014 durch den Begriff erste Tätigkeitsstätte ersetzt.
Die Bestimmung dieser einen Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig anhand der arbeits- oder dienstrechtlichen Festlegungen des Arbeitgebers.

Die Verpflegungsmehraufwendungen werden ab 2014 wie folgt gewährt:

- 12 €uro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder bei eintägiger Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung;

- Bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit (Dienstreise) mit Übernachtung 12 €uro am An- und Abreisetag

- 24 €uro für die restlichen Tage mit 24 Stunden Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.



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