Mittwoch, 13. November 2013

Neues zum November 2013


Wir werden an dieser Stelle nicht alle Gegenstände beleuchten, welche sich zum 1. November änderten: Zumal - revolutionäre Veränderungen und bahnbrechende Reformen nicht erkennbar sind....

Führerscheinprüflinge 
aller Klassen bekommen unbekannte Bilder und ganz neue Fragen vorgelegt und sollen beweisen, dass sie nicht nur auswendig gelernt haben.
Die geänderte Darstellung soll unter Prüfungsbedingungen unbekannte Situationen schaffen. Dadurch sollen die Prüflinge beweisen, dass sie die Situation verstanden haben und nicht bloß ein Bild wiedererkennen.
Bei den Variationen werden bestimmte Merkmale der ursprünglichen Frage verändert. Es kann sich etwa die Farbe oder Art der Fahrzeuge ändern oder die Umgebung. Aber ob es ein Pkw ist oder ein Lkw, der von rechts kommt - Vorfahrt bleibt Vorfahrt. Die Führerscheinanwärter können sich damit nicht wie bisher auf die Fragen vorbereiten.

Fluggäste
Bei hartnäckigem Ärger über Verspätungen oder mit dem Gepäck können Flugreisende künftig einen zentralen Vermittler einschalten - die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die schon für Kunden von Bussen, Bahnen und Schiffen ansprechbar ist. Geltend machen können Passagiere Ansprüche für Flüge, wenn mit dem Anbieter keine Lösung gefunden wird.

Haushaltsgeräte
Für Wäschetrockner treten neue EU-Vorgaben für einen sparsameren Energieverbrauch in Kraft.
Hintergrund ist eine Richtlinie, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten mit hohem Energieverbrauch regelt. Dabei sind verschiedene Stufen bis 2015 vorgesehen, um Herstellern eine Umstellung zu ermöglichen. Die Verordnung gilt nicht für kombinierte Wasch-Trocken-Automaten und Haushaltswäscheschleudern.
Künfig sollen auch Staubsauger in der Leistungsaufnahme limitiert werden. Demnach werden dann 1600 W genügen müssen, um die notwendige Saugkraft bereit zustellen.

Patienten
Für medizinische Bbehandllungen von Patienten in anderen EU-Staaten übernehmen die heimischen Krankenkassen schon seit 2004 Behandlungskosten bis zur Höhe, die auch im Inland für die Behandlung übernommen wird.
Vorher von der Krankenkasse genehmigt werden müssen weiterhin Krankenhausbehandlungen im Ausland.
Die neue EU-Richtlinie regelt auch die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen.

Hörgeräte
Ab dem 1. November 2013 erhöhen die Betriebskrankenkassen den Festbetrag für Hörgeräte von 421,28 Euro auf 784,94 Euro.
Zugleich wurden auch technische Anforderungen an Hörgeräte neu festgelegt.
So müssen Hörhilfen Digitaltechnik nutzen, mindestens vier Kanäle und drei Hörprogramme anbieten, Rückkopplungen und Störschall unterdrücken sowie die Leistung um maximal 75 Dezibel verstärken können.
Wenn das Hörgerät zum Festbetrag nicht ausreicht, um die individuelle Hörbehinderung auszugleichen und ein teureres gewählt werden muss, übernimmt die Krankenkasse auf Antrag gegebenenfalls auch die höheren Kosten. Dafür muss es allerdings medizinische Gründe geben.

Pflanzen
Das dürfte anfangs zwar nur etwas für Spezialisten sein, dennoch: Der Reifecode für blühende Zimmer- und Gartenpflanzen wird von einem ein- auf einen zweistelligen Code erweitert. Mit dem neuen Code gibt ein Anlieferer an, welche Reifestadien die Partie enthält.
Auf diese Weise erhalte der Käufer bessere Informationen über die Reifesortierung in der Partie. Die obligatorische Verwendung des zweistelligen Reifecodes gilt für Zimmerpflanzen ab dem 1. Januar 2014, für Gartenpflanzen ab dem 1. März 2014.

Intersexuelle 
müssen ins Geburtenregister künftig kein Geschlecht mehr eintragen und werden damit amtlich als solche auch anerkannt.
Bisher steht das Geschlecht deutscher Bürger im Geburtsregister und konnte das Geschlecht von Neugeborenen nur als weiblich oder männlich angekreuzt werden.
Nun braucht es bei Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsorganen ins Geburtenregister künftig keines Geschlechtseintrages mehr.
Damit wird der Status von intersexuellen Menschen gesetzlich erstmalig anerkannt.
Die Vorschrift soll den Druck von Eltern nehmen, sich direkt nach der Geburt auf ein Geschlecht für ihr Kind festzulegen und vorschnell geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe vornehmen zu lassen.


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