Mittwoch, 20. November 2013

Doppelte Haushaltsführung (2014)


Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung werden ab 2014 nur noch dann anerkannt, wenn diese beruflich veranlasst ist.
Es genügt demnach nicht mehr dass sie aus beruflichen Anlasse begründet wurde.

Der Anerkennung eines eigenen Hausstandes (gleichsam Ort des Lebensmittelpunktes) bedarf, dass der Steuerpflichtige eine Wohnung inne hat und sich finanziell an den Kosten der Lebensführung (maßgeblich) beteiligt.
Dies betrifft insbesondere ledige Arbeitnehmer, die noch im elterlichen Haushalt wohnen.

Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind ab 2014 auf 1.000 Euro/ Monat begrenzt.
Die Beschränkung auf 60 qm entfällt.


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