Montag, 19. Dezember 2011

Zum Jahreswechsel verfallen massenhaft Ansprüche von Sparern

Oder, was sie wissen sollten, und warum sie jetzt handeln müsssen!

Geld verdienen und nebenher Steuern sparen.Investments sei das Zauberwort.

Doch daraus wird oft oder meist nichts.

Dutzendfach hat der Fiskus die Steuervorteile gestrichen und den Anlegern die Rendite verhagelt.

Betroffen sind nun mindestens 72.000 Sparer, die zwischen 1997 und 2005 mehrere Milliarden Euro in Filmproduktionen gesteckt haben vor allem deshalb, weil sie dank einer damals großzügigen Filmförderung ihre komplette Investitionssumme steuermindernd von ihren Einkünften abziehen durften.

Doch bis der Bundesfinanzhof in letzter Instanz entscheidet, wird noch viel Zeit ins Land gehen.

Wenn die Anleger den Vertrag für ihre Fondsbeteiligungen vor dem 1. Januar 2002 unterschrieben haben, verfallen ihre Ansprüche auf Schadensersatz am 2. Januar 2012 um 24 Uhr.

Das heißt: Bis zur gerichtlichen Klärung, müssen betroffene Anleger Klage einreichen oder eine Schlichtungsstelle anrufen, die die Verjährung vorläufig unterbricht. Sonst haben sie hinterher keine Chance mehr, an der Schadensbegrenzung zu partizipieren.

Doch die Verjährung trifft nicht nur (Medien- und Filmfonds-) Anleger.

Auch Hunderttausende Sparer, die vor 2002 in langfristigen Anlagemodellen wie Lebensversicherungen, Investmentfonds, Immobilien- oder Schiffsbeteiligungen investiert haben, stehen unter Zeitdruck.

Die Ansprüche verjähren oft, ohne dass die Betroffenen überhaupt erfahren, dass es Probleme bei ihrer Kapitalanlage gibt.

Das liegt an der sogenannten Schuldrechtsreform, die vor zehn Jahren in Kraft trat: Am 1. Januar 2002 führte die Bundesregierung neue Fristen zur Regelverjährung ein. Demnach verjähren Schadensersatzansprüche in der Regel nach drei Jahren. Ist der Anleger aber völlig ahnungslos, dass mit seinem Investment irgendetwas schiefläuft, kann er Ansprüche auch noch zehn Jahre später gültig machen. Das Fatale daran ist, dass diese kenntnisunabhängige Frist beginnt, wenn Vertrag unterschrieben wurde.

Das kann oft zu der misslichen Situation führen, dass Ansprüche verfallen, bevor die kenntnisabhängige Regelverjährung überhaupt angelaufen ist.

Nun, zehn Jahre nach der Schuldrechtsreform, greift diese Vorschrift zum ersten Mal: Von 2012 an verfallen nahezu täglich Ansprüche bei Kapitalanlagen, die im Lauf des Jahres 2002 gezeichnet wurden. Außerdem - und das ist der Grund für die schlagartige Massenverjährung - verfallen zum Jahreswechsel 2011/12 auch sämtliche Ansprüche, die noch aus der Zeit davor stammen.

Vor der Reform galt eine Verjährungfrist von 30 Jahren.

Bei der Schuldrechtsreform wurde festgelegt, dass all diese Ansprüche binnen zehn Jahren verfallen.

Genau dies passiert nun genau zum anstehenden Jahreswechsel.

Und es trifft auch Sparer, die in den neunziger Jahren, angetrieben von Einheitseuphorie und hohen Steuervorteilen, in Schrottimmobilien investierten.

Die Hoffnung auf Schadensersatz ist zum neuen Jahr futsch, zumindest für jene, die bis dahin nicht aktiv werden.

Anlegenden Sparern ist also dringend geraten, zu prüfen, wie ihre Kapitalanlagen aus der Zeit vor 2002 dastehen und ob eine Schadensersatzklage sinnvoll ist. Und gerade sogenannte geschlossene Fonds bergen fast immer hohe Risiken in sich, weil Investoren zu Miteigentümern werden und im Schadensfall haften.

Doch auch bei Lebensversicherungen gibt es Probleme: Ein beliebtes Steuersparmodell gerade in den neunziger Jahren waren kreditfinanzierte Eigentumswohnungen. Bankberater und Vermittler suggerierten, dass sich das Investment dank hoher Steuervorteile und Mieteinnahmen quasi von selbst finanziere.

Dazu wurden meist sogenannte "endfällige" Darlehen zur Anwendung gebracht. Also, statt stetig zu tilgen, zahlten Investoren in eine Lebensversicherung ein, um die Kreditsumme am Laufzeitende nach 10 oder 20 Jahren auf einen Schlag zurückzuzahlen. Dieses Modell hatte für Vermittler den Charme, dass sie ihren Kunden neben Kredit und Wohnung, auch noch eine nette Lebensversicherung verkaufen und Extraprovisionen kassieren konnten.

Nun aber stellen viele Anleger fest, dass die Kalkulation überhaupt nicht aufgeht. Lebensversicherungspolicen liefern in der Regel deutlich niedrigere Renditen, als der Vermittler damals in Aussicht gestellt hat. Das vermeintlich attraktive Modell entpuppt sich dann als Verlustgeschäft.

Aber wie ist die Beweislage vor Gericht? Und die nicht immer unabhängigen Anwälte verdienen auch, wenn deren Klagen vor Gericht scheitern.

Wenn sie nun auf die Schnelle keinen vertrauenswürdigen Anwalt findet, kann auch eine Schlichtungsstelle anrufen, um die Verjährung zu unterbrechen. Sie können sich zum Beispiel an die Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg wenden und bis zum 2. Januar 2012 die Einleitung eines Güteverfahrens beantragen. Die Verjährungsfrist wird dann für mindestens sechs Monate aufgeschoben genug Zeit, um in Ruhe eine Klage zu prüfen.

Entstanden aus Artikel aus der Zeit.online 51.KW und div. Pressemeldungen

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