Mittwoch, 4. September 2013

Neues zum September 2013


Sicherlich werden die richtigen Änderungen vor allem am 22. September durch die Bundestagswahlen und den Landtagswahlen in Byern und Hessen angestossen.

Trotzdem gibt es auch daneben wieder wichtige Änderungen.

Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
In vielen deutschen Großstädten sollen die rasant steigenden Mietpreise eingegrenzt werden, um Leben in der Stadt noch bezahlbar zu machen.
Ab dem 1. September müssen Vermieter nicht nur die ortsübliche Vergleichsmiete beachten, sondern dürfen die Mietkosten innerhalb von drei Jahren nur noch um max. 15 Prozent steigern.
Die Regel gilt selbst, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete eine höhere Miete zuließe.

Kostenlose Fahrt für Schwerbehinderte
In einzelnen Bundesländern war es bereits gang und gäbe, dass Schwerbehinderte kostenlos den Service der Deutschen Bahn nutzen dürfen.
Diese Möglichkeit haben Menschen mit einer Behinderung seit September in ganz Deutschland.

Infektionsschutz
Um die Hygiene in Krankenhäusern zu verbessern, wurde das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzes auf den Weg gebracht.
Darin ist festgelegt, dass die Bundesländer künftig sogenannte Krankenhaushygiene-Verordnungen erlassen müssen.
Zudem sind die vom Robert-Koch-Institut gegebenen Empfehlungen künftig verbindlich und müssen eingehalten werden.

Schutz vor elektromagnetischen Feldern
Zweck der Verordnung sind der Schutz und die Vorsorge vor möglichen Gesundheitsrisiken durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder.
Die neu gefassten Vorschriften enthalten zum Beispiel Grenzwerte für die von Mobilfunkmasten verursachten elektromagnetischen Felder.
Sie umfassen aber auch Anwendungsbereiche elektrischer Energie, die mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern verbunden sind, wie etwa die Stromübertragung in Überlandleitungen.

Steigende Mietpreise
In vielen deutschen Großstädten sollen die rasant steigenden Mietpreise eingegrenzt werden, um Leben in der Stadt noch bezahlbar zu machen.
Hausbesitzer dürfen die Mieten vom 1. September an nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen.

Ökostrom
Es wird endlich Ernst gemacht mit den alternativen Energien
Um die Energiewende voranzutreiben, müssen die deutschen Stromnetze entsprechend ausgebaut und für die neuerbaren Energien zugänglich gemacht werden. Dazu wurde das Netzausbaubeschleunigungs-Gesetz verabschiedet.
Das Ziel: Die Planung und Genehmigung von Stromleitungen vereinfachen.


EU-Energielabel
Ab dem 1. September ein neues Energielabel für Leuchtmittel.
Die bisherige Einteilung der Lichtquellen in Klassen von A bis G wird es nicht mehr geben.
Die Europäische Union reagiert damit auf die gestiegene Energieeffizienz von Leuchtmitteln seit dem Verkaufsstopp von herkömmlichen Glühbirnen.
Glühbirnen mit 60 Watt dürfen fortan nicht mehr produziert werden.
Damit geht es der althergebrachten Birne nun genauso an den Kragen, wie bereits den 75- und 100-Watt-Modellen.
Ziel ist es, den Verbraucher zur Nutzung von Sparlampen zu bringen, um langfristig Strom zu sparen.
Der Einzelhandel darf vorhandene Lagerbestände noch an den Mann bringen.

Die neue Einteilung reicht von der Klasse A++ bis E
Die höchste Klasse A++ erfüllen derzeit jedoch nur wenige LED-Leuchten sowie vereinzelte Hochdruckentladungslampen.
Verbreiteter ist die Klasse A+ für sehr stromeffiziente LEDs und Energiesparlampen und die Klasse A. Halogenlampen werden hauptsächlich in die Klassen B, C und D eingetragen.
Die niedrigste Energieeffizienzklasse ist künftig E.

Das Energielabel hält für die Verbraucher noch weitere Informationen bereit.
So gibt es Auskunft über den Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro 1.000 Stunden Betrieb. Das entspricht der durchschnittlichen Jahresnutzung einer Lampe in Privathaushalten.
Verbraucher sollen damit ähnlich wie bei Haushaltsgeräten künftig mehr Transparenz über die verschiedenen Typklassen der Leuchtmittel erhalten sowie Preis und Leistung besser miteinander vergleichen können.
Licht emittierende Dioden (LED) werden die Effizienzklassen A++ und A+ erreichen. Energiesparlampen werden voraussichtlich in der Effizienzklasse A eingestuft. Halogenlampen sind keine Sparlampen und erreichen bisher im besten Fall die Stufe C,
Ineffiziente Modelle erreichen nur Klasse D und werden in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden. Der Mindeststandard für klare Lampen, die ungerichtetes Licht abgeben, liegt dann bei Stufe C und bei matten Lampen mit ungerichtetem Licht bei Stufe A.

    Abgestrahlte Lichtmenge in der Einheit Lumen
    Lichtfarbe in der Einheit Kelvin
    Lebensdauer in Stunden
    Dimmbarkeit der Lampe

Die Wattzahl bleibt erhalten. Mit ihr wird die Leistungsaufnahme, der Stromverbrauch angegeben.
Teilt man den Wert Lumen durch Watt (Beispiel: 809 lm/12 Watt = 67,4 lm/Watt), erhält man einen Wert, der die Effizient einer Lampe angibt.
Je höher der Wert ist, desto effizienter setzt die Lampe Strom in Licht um.

Ein für Verbraucher ganz neuer Wert ist der für die Farbwiedergabe.
Der Color Rendering Index (CRI) oder auch Ra-Wert ist ein Maß für die naturgetreue Wiedergabe von Farbtönen. Er kann maximal 100 erreichen und sollte nicht unter 80 liegen. Je höher der Wert ist, desto besser die Farbwiedergabe, die beispielsweise beim Schminken, der Kleidungsauswahl aber auch im Essbereich wichtig sein kann.

Ob aber nun ein Licht warm oder kalt, gemütlich oder grell wirkt, entscheidet die Angabe zur Farbtemperatur des Lichts. Auf der Packung steht dafür ein Wert in Kelvin (K). Farbtemperaturen von 2500 bis 3000 K werden als "warmweiß" bezeichnet und zeichnen sich durch einen relativ großen Rotlichtanteil aus. Das ist gut für eine gemütliche Atmosphäre. Lichtfarben von mehr als 5300 K werden als "tageslichtweiß" bezeichnet und eignen sich besonders für Arbeitsplätze.




.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen