Sonntag, 31. März 2013

Unterhaltsvorschuss


Ein Beitrag zur Entbürokratisierung


Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 22.03.2013 dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt.

Es soll durch vereinfachte Antragsverfahren dafür sorgen, dass alleinerziehende Eltern und deren Kinder so einfach und effektiv wie möglich zustehende Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten können.

Zudem erleichtert es zuständigen Stellen - zum Beispiel durch die Erweiterung von Auskunftsansprüchen - den Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner.

Mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden Kinder alleinstehender Elternteile finanziell unterstützt, wenn der andere Elternteil sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht, hierzu nicht in der Lage oder verstorben ist.

Bundesrat, Pressemitteilung vom 22.03.2013

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