Freitag, 1. März 2013

Studiengebühren


Für ehemalige Berliner Studenten: Rückmeldegebühren zurückfordern, da nachträglich verfassungswidrig

Leider erstmal nur in Berlin, aber wir haben ja viele Berliner Betroffene:Falls sie im Zeitraum 1996-2005 an Berliner Hochschulen studiert haben, dann können sie versuchen ihre Rückmeldegebühren zurückzufordern

Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich festgestellt, dass eben diese Rückmeldegebühren verfassungswidrig waren.

Zunächst betrifft das Urteil nur die FU Berlin, da sich das Urteil aberauf die Hochschulen im Land Berlin bezieht, sollten sie es auch einfach an den anderen Berliner Unis und Hochschulen probieren.

Insgesamt wären das dann 100 DM (also 51,13 Euro) pro Semester, die zurück erstattet würden.

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Quelle:: Bundesverfassungsgericht und sparbote.de


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