Sonntag, 31. März 2013

Grundfreibetrag


Der Bundesrat stimmt dem höherem Grundfreibetrag und Reisekostenreform zu.
Das viel diskutierte Jahressteuergesetz 2013 ist Anfang Februar im Bundesrat erneut gescheitert.

Ein höherer Grundfreibetrag und das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts können demgegenüber in Kraft treten – diesen Steuerrechtsänderungen hat der Bundesrat nämlich zugestimmt.

„Abgespecktes Jahressteuergesetz 2013“
Die Bundesregierung beabsichtigt, einzelne Maßnahmen des gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013 in einem neuen Gesetz umzusetzen.
Dies geht aus dem „Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ hervor.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten angehoben:
    -    Ab dem 1.1.2013 wird er rückwirkend um 126 EUR auf dann 8.130 EUR erhöht.
    -    Zum 1.1.2014 steigt der Grundfreibetrag dann um 224 EUR auf 8.354 EUR.
    -   Der Eingangssteuersatz von 14 % bleibt konstant.

Bis zum Grundfreibetrag wird ein zu versteuerndes Einkommen nicht der Einkommensteuer unterworfen.

Die beabsichtigte prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte, war nicht konsensfähig.
Weil nur die verfassungsrechtlich geforderte Anhebung des Grundfreibetrages beschlossen werden konnte, bleibt es also dabei, dass inflationsausgleichende Lohnerhöhungen zu schleichenden Steuermehrbelastungen führen können.

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