Donnerstag, 2. August 2012

Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte

Ein gewisser Sinnenwandel ist bei dem Dauerthema der offensichtlich verkehrsgünstigeren Straßenverbindung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu konstatieren.

Der BFH befindet nämlich interessanterweise, das dies eben namentlich keine große Zeitersparnis erfordert!

Klar, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.
Ist nun aber eine andere Straßenverbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger", kann möglicherweise auch diese zugrunde gelegt werden.



Kurzum: "Verkehrsgünstiger" ist nach rechtsgeltender Auffassung des BFH eine Straßenverbindung immer dann, wenn sich ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen auch für diese Strecke entschieden hätte.
Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer eine längere Straßenverbindung nutzt, die Arbeitsstätte aber trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht.
Eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten ist dazu im Übrigen nicht erforderlich!

Was die Gründe für eine längere Straßenverbindung sein könnten ist sicherlich immer im Einzelfall zu betrachten.
Beispielhaft führe ich hier nur auf: Strassenzustand, Unfallgefährnisse, Stausituationen, übergeordnete Strassen, Wildvorkommen oder LKW-Belasstung.....

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