Samstag, 9. Juni 2012

Reisekosten ab 2013


Weniger Geld und höhere Steuern

Das steuerliche Reisekostenrecht, auf dessen Basis die meisten Arbeitgeber auch die Reisekosten der Arbeitnehmer erstatten, ist mit vieler Besonderheiten durchwebt.
Nun soll das Reisekostenrecht vereinfacht werden, welche vor allem auch die Abrechnung von Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten betrifft.

Die favorisierten Massnahmen werden die Arbeitnehmer aber nicht entlasten, sondern zu höheren Steuern bzw. geringeren Reisekostenerstattungen führen.
Betroffen sind vor allem die Arbeitnehmer, die laut Arbeitsvertrag weit überwiegend außerhalb des Arbeitgeber-Betriebes eingesetzt werden - als Außendienstler, Bauhandwerker, Monteur oder Fahrer.

Ob, besipielsweise, auswärts tätige Arbeitnehmer schon dann eine regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb haben, wenn sie diesen nur gelegentlich oder kurz aufsuchen, hat der BFH deutlich und unmissverständlich verneint.
Nun soll die regelmäßige Arbeitsstätte zum Nachteil der Steuerpflichtigen definiert werden.

Auch bei den Verpflegungsmehraufwendungen soll es zu Kürzungen kommen.
Zur Vereinfachung soll die bisherige dreistufige Staffelung der Spesensätze derzeit: sechs / zwölf / vierunfzwanzig €uro auswärtiger Tätigkeit von mindestens acht / vierzehn / vierundzwanzig Stunden Abwesenheit von der Wohnung aufgegeben werden.
Bei eintägigen Dienstreisen wird es vermutlich nur noch eine Pauschale geben.
Es ist zu erwarten, daß es ab acht (oder erst nach zehn) Stunden Abwesenheit bei sechs (oder acht) €uro bleibt, aber die vierzehn Stunden-Pauschale entfällt.
Damit würden ganze Berufsgruppen schlechtergestellt werden.

Bei mehrtägigen Dienstreisen wird es wohl für die ganztägig auswärts verbrachten Zwischentage bei dem bisherigen Verpflegungssatz von 24 €uro bleiben.
Allerdings dann mit einer betragsmäßigen Begrenzung der Übernachtungskosten.


Wir werden das genau zu beobachten haben!



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