Änderungen während des Zweijahreszeitraumes zu Gunsten des Steuerpflichtigen sind möglich.
FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !
Wir
beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn
Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt
nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen
für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen
individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.
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