Es wird beabsichtigt, die steuerliche Geltendmachung von Übernachtungskosten bei einer doppelten Haushaltsführung und bei einer länger andauernden Auswärtstätigkeit zu vereinheitlichen.
Nunmehr soll für die notwendigen, beruflich veranlassten Übernachtungskosten bei Anmietung einer Wohnung die tatsächlich gezahlte Miete angesetzt werden anstatt der ortsüblichen Miete.
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beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn
Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt
nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen
für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen
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