Freitag, 8. Juni 2012

Neues zur Doppelte Haushaltsführung


Es wird beabsichtigt, die steuerliche Geltendmachung von Übernachtungskosten bei einer doppelten Haushaltsführung und bei einer länger andauernden Auswärtstätigkeit zu vereinheitlichen.
Nunmehr soll für die notwendigen, beruflich veranlassten Übernachtungskosten bei Anmietung einer Wohnung die tatsächlich gezahlte Miete angesetzt werden anstatt der ortsüblichen Miete.
 

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !
Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen