Donnerstag, 26. November 2009

Kranken- und Pflegeversicherungskosten

Ab 2010 können Versicherte ihre Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzen.

Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt steuerlich abziehbar.
Erstmals sollen nun mehr Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
Das gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.
Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren. Darunter fallen beispielsweise Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.

Gesetzlich wie privat Krankenversicherte und gesetzlich Pflegeversicherte sollen durch die Neuregelung nach dem gleichen Grundsatz steuerlich entlastet werden.
Darüber hinaus sollen privat Krankenversicherte erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können.
Die Absetzbarkeit soll gelten für Beiträge der Steuerpflichtigen zu einer Krankenversicherung
* für sich selbst,
* ihren Ehegatten,
* ihren Lebenspartner und
* für jedes Kind, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld besteht.
Insbesondere sind Prämien des am 1. Januar 2009 eingeführten Basistarifs der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang Sonderausgaben, soweit darin kein Krankengeld enthalten ist.
Beiträge für eine gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.

Um Schlechterstellungen im Vergleich zum alten Recht zu vermeiden wird stets der höhere Abzugsbetrag berücksichtigt.

Bereits beim Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber werden die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge berücksichtigt. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern geschieht dies in pauschalierter Form.

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