Mittwoch, 18. November 2009

Ehegattensplitting

Unser Kommentar:
Ehegattensplitting - Der Abschied vom Alt-Hergebrachten

Das Bundesverfassungsgericht hat zur Gleichstellung von Schwulen- und Lesben-Ehen gesprochen: Danach steht diesen das Ehegattensplitting zu.
Die herkömmliche Familienförderung - über das Steuerprivileg des Ehegattensplittings - darf nun mehr endgültig als obsolet betrachtet werden.

Nun kommen also auch Paare, die in der Regel keine Kinder aufziehen in den Genuss von Leistungen, wie des Ehegattensplittings.

Europa hat quasi den Ehegattensplitting bereis abgeschafft
Das Ehegattensplitting ist vielen schon lange ein anachronistisches Ärgernis. Es entmutigt junge Mütter zu arbeiten, weil ihr (Teilzeit-)Einkommen besonders hoch besteuert wird. Denn die steuerliche Entlastung für den (Vollzeit-)arbeitenden Ehemann fällt umso höher aus, je weniger seine Frau verdient. Dabei ist die Ersparnis einkommensabhängig: Bei einem Durchschnittsgehalt beläuft sich der Vorteil für den Alleinverdiener auf rund 250 Euro im Monat; die nichtverdienende Gattin eines Spitzenverdieners hingegen kann mit mehr als tausend Euro “abgesetzt” werden.

Frauenbeauftragte und Familienpolitiker aller Couleur werden aufatmen.
Das Bundesverfassungsgericht führt nämlich aus, dass “der Ehegattensplitting als überholt gilt, um Familien zu fördern.”
Über der Hälfte aller Ehe-Haushalte haben heute keine Kinder mehr.
Weil, “…nicht jede Ehe ist auf Kinder ausgerichtet sei…”
Sogar bei Ehen mit Kindern steche das Argument nicht mehr: Es könne nicht “unterstellt werden, dass in Ehen eine Rollenverteilung besteht, bei der einer der beiden Ehegatten deutlich weniger berufsorientiert wäre”.
Und die “Versorgerehe” habe als “Maßstab” für die Zuweisung von Hinterbliebenenleistungen ausgedient.

Deshalb - so das höchste deutsche Gericht - dürfen auch Homosexuelle nicht von staatlichen Zuwendungen für Eheleute ausgeschlossen werden, die einst mit der Versorgerehe begründet wurden.
Was heisst: Der Staat privilegiert eine Familieninstitution, die längst nicht mehr die Norm ist.

Bereits 2007 wurde mit einem anderen Relikt aus der Ära der Hausfrauen-Ehe aufgeräumt: dem Unterhaltsrecht. Danach wurde verheirateten Müttern nicht mehr und länger Unterhalt nach der Trennung zugemessen, als Unverheirateten.
Keine Frau kann mehr darauf setzen, dass sie durch eine gute Partie lebenslang abgesichert ist. Auch Mütter müssen ihr eigenes Geld verdienen, wenn sie nicht im Scheidungsfall zum Sozialfall werden wollen.
Insofern hat bereits das Unterhaltsurteil des Verfassungsgerichts Sinn und Zweck des Ehegattensplittings unterminiert.
Denn während der Steuervorteil für die Einverdiener-Ehe Frauen geradezu animiert, zu Hause zu bleiben, setzt das neue Unterhaltsrecht die eigene Erwerbstätigkeit von Ehefrauen voraus.

Ein zeitgemäßeseres Instrument wäre z.Bsp. das Familiensplitting, das Kinder mit in die Berechnung aufnimmt.
Oder etwa durch den Ausbau von Kinderbetreuung, weil sich ja gesamtgesellschaftlich längst rumgesprochen hat, dass im Bereich der Kinderbetreuung massiv etwas getan werden muss.

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