Dienstag, 7. Juli 2009

Was ist das? Bürgerentlastungsgesetz

Ab 2010 müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wieder für jedermann voll von der Steuer abziehbar sein, wenn sie der gesetzlichen Versicherung entsprechen.
Das bedeutet auch, dass die privat Krankenversicherten die entsprechenden Beiträge für Ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können.

In diesem Zusammenhang ist z.B. zu überlegen, ob der Eigenanteil bei der Privatversicherung zu Gunsten höherer Krankenversicherungsbeiträge gekürzt wird, da die Versicherungsbeiträge abzugsfähig sind.
Der selbst finanzierte Eigenanteil ist wohingegen höchstens als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Der Höchstbetrag für sonstige Aufwendungen und Versicherungen wird auf 1.900 € angehoben.


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Im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG beantworten wir gerne ihre Fragen

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