Mittwoch, 28. Dezember 2011

Riester-Rente 2012

Das ist neu:
Riester-Sparer müssen in 2012 auch dann Mindestbeiträge in ihren Sparplan einzahlen, wenn sie nur mittelbar - also nicht direkt - Riester Zulagen erhalten.

Bei der Riester-Förderung wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Zulageberechtigung unterschieden:

Unmittelbar zulageberechtigt sind Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und daher von der Verminderung des Rentenniveaus betroffen sind. Gleiches gilt auch für Beamte, und Berufssoldaten sowie Beschäftigte mit einer beamtenähnlichen Altersversorgung, sowie Erwerbsminderungsrentner und Versorgungsempfänger.

Mittelbar zulageberechtigt sind nicht berufstätige Ehegatten, deren Partner zum begünstigten Personenkreis gehört und daher unmittelbar zulageberechtigt ist, wie Hausfrauen, Mini-Jobber und Selbstständige.

Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten jeweils einen Riester-Vertrag auf ihren Namen abgeschlossen haben und beide Eheleute in Deutschland oder in einem EU-Staat nicht dauernd getrennt leben.

Um die Altersvorsorgezulage in voller Höhe zu bekommen, muss der "unmittelbar" Zulageberechtigte einen Eigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens, mindestens aber den Sockelbetrag von 60 EUR, in seinen Riester-Vertrag einzahlen.

Hingegen erhält der "mittelbar" Zulageberechtigte bisher die Zulage auch ohne eigene Einzahlung. Sofern also der unmittelbar begünstigte Ehegatte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag in seinen Vertrag einzahlt, kann der mittelbar begünstigte Ehegatte die volle Altersvorsorgezulage - ggf. zuzüglich der Kinderzulagen - bekommen, ohne dass er selber dafür aufkommen muss.

Das "Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" regelt, dass ab 2012 die Einzahlungsbefreiung für mittelbar Begünstigte abgeschafft wird.
Eine mittelbare Zulageberechtigung besteht künftig nur noch dann, wenn mindestens 60 EUR pro Beitragsjahr in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Darauf muss der Anbieter des Riester-Vertrages den Anleger bis zum 31.7.2012 gesondert hinweisen, damit sichergestellt ist, dass der Anleger Kenntnis von der neuen Bedingung erhält. Diese Information muss in schriftlicher und explizit hervorgehobener Form erfolgen.


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Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Mindestlohn für Zeitarbeiter

Die 900.000 Leiharbeiter in Deutschland bekommen ab 2012 einen verbindlichen Mindestlohn.
Das ist die elfte Branche mit einer Lohnuntergrenze.

Diese liegt bei 7,01 Euro in den fünf ostdeutschen Bundesländern und Berlin sowie 7,89 Euro in den übrigen Bundesländern.

Er gilt für alle in Deutschland eingesetzten Leiharbeiter, unabhängig davon, ob deren Arbeitgeber im Ausland oder Inland sitzt.

Ausserdem wurden die Mindestlöhne für die rund 900.000 Gebäudereiniger und rund 90.000 Dachdecker angepasst.
In der Lohngruppe 1 der Gebäudereiniger wird der Mindestlohn im Westen von Januar 2012 an auf 8,82 Euro und ein Jahr später auf 9,00 Euro angehoben, im Osten steigt er von Januar 2012 an von 7,00 Euro auf 7,33 Euro, ein Jahr später auf 7,56 Euro.
Dachdecker bekommen von Januar an bundesweit mindestens einen Stundenlohn von 11,00 Euro und ein Jahr später 11,20 Euro.

Nach Informationen des Bundespressedienstes

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Dienstag, 20. Dezember 2011

Kalte Progression

Kabinett beschließt Gesetz zum Abbau der kalten Progression
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 07.12.2011

Mit dem am 07.12.2011 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression soll Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression zu entlasten.
Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte:

1.
Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 Euro angehoben. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert.

2.
Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent angepasst. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.

3.
Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.


Höherer Grundfreibetrag
Allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wird ein Existenzminimum garantiert. Arbeitseinkünfte bleiben bis zu diesem Betrag steuerfrei. Dafür sorgt der so genannte Grundfreibetrag. Dessen Höhe wird alle zwei Jahre geprüft, damit er nicht unter das Existenzminimum sinkt. Diese Anpassung ist verfassungsrechtlich geboten. Schon heute zeichnet sich ab, dass in den Jahren 2013 und 2014 der Grundfreibetrag erhöht werden muss. Die vorgesehene Erhöhung des Grundfreibetrags um insgesamt 350 Euro erfolgt in zwei Schritten und entspricht dem heute absehbaren Anstieg des steuerlichen Existenzminimums. Der Grundfreibetrag steigt zunächst um 126 Euro zum 1. Januar 2013 und um weitere 224 Euro zum 1. Januar 2014.

Anpassung des Steuertarifs
Im Zusammenhang mit der Anhebung des Grundfreibetrags um insgesamt 4,4 Prozent erfolgt eine Anpassung der Steuertarife in gleichem Umfang. Wenn nur der Grundfreibetrag stiege, würde sich der Eingangssteuersatz erhöhen. Mit einer Veränderung der Steuertarife verschiebt sich die gesamte Steuerkurve und der Eingangssteuersatz bleibt gleich. Die Anpassung des Tarifverlaufs um einen festen Prozentsatz sorgt dafür, dass der Effekt der kalten Progression für alle in gleichem Umfang ausgeglichen wird. Damit bildet der Tarifverlauf den Aspekt der Leistungsfähigkeit genauso gut ab wie bisher.

Gerechte Verteilung
Das Steuersystem in Deutschland ist so aufgebaut, dass Besserverdienende im Verhältnis mehr Steuern zahlen als Menschen mit niedrigem Einkommen. Wer mehr Steuern bezahlt, wird in Euro-Beträgen durch die kalte Progression stärker belastet. Insofern führen die neuen Tarife auch zu einer betragsmäßig „höheren“ Entlastung. Prozentual werden höhere Einkommen jedoch deutlich weniger entlastet. Damit ist sichergestellt, dass auch künftig die hohen Einkommen wesentlich stärker zum Steueraufkommen beitragen als untere Einkommensgruppen.
Die prozentuale Entlastung sinkt ab Einkommen von 300.000 Euro und mehr im Jahr auf 0,29% der bisherigen Steuerzahllast. Hier wirkt im Ergebnis ausschließlich die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags. Ein Ausgleich der kalten Progression für Einkommen oberhalb von 250.000 Euro/500.000 Euro (Alleinstehende/ Ehegatten), auf die der erhöhte Steuersatz von 45% (sog. Reichensteuer) zu zahlen ist, wird nicht erfolgen.

Der Effekt der kalten Progression
In Deutschland wird die Einkommensteuer nach einem so genannten progressiven Tarif berechnet. Wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr Steuern. Das bedeutet: Für jeden Euro an zusätzlichem Einkommen wird ein höherer Steuersatz veranschlagt. Der Steuerbetrag steigt also nicht gleichmäßig, sondern überproportional. Starke Schultern tragen mehr – das ist der Grundsatz der deutschen Steuerpolitik. Mit der Steuerprogression gewährleistet der Staat, dass Menschen mit geringem Einkommen auch anteilig weniger belastet werden als Gutverdienende. So leistet jeder nach seinen Möglichkeiten einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens.
Der progressive Steuertarif kann dann negative Effekte haben, wenn die Einkommensteuersätze nicht die Preisentwicklung, also die Inflation, berücksichtigen. Wenn das allgemeine Preisniveau beispielsweise um zwei Prozent steigt und die Löhne in gleichem Umfang nachziehen, dann sollte auch die Steuerlast nur um zwei Prozent steigen, damit die Kaufkraft nicht sinkt. Sonst kann es dazu führen, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer trotz einer Lohnerhöhung am Ende weniger kaufen kann als zuvor. Dieses Zusammenspiel von Inflation und Steuerprogression nennt man „kalte Progression“.

Was passiert, wenn nicht gegengesteuert würde?
Ohne eine Anpassung des Einkommensteuertarifs wirkt die Progression im Effekt wie eine Steuererhöhung. Wenn die Einkommen an die Inflation angepasst werden und steigen, der Tarifverlauf aber unverändert bleibt, rutschen immer mehr Lohnempfänger in höhere Steuertarife und haben dadurch eine Mehrbelastung zu tragen.
Ab dem 1. Januar 2013 sollen nun die Bürgerinnen und Bürger einen Teil des Geldes zurück erhalten, das sie durch diesen Effekt einbüßen. Ziel ist nicht, die Steuern zu senken, sondern den Bürgerinnen und Bürgern den Betrag zurückzugeben, den sie durch die kalte Progression weniger zur Verfügung haben. Ein Plus von 15 bis 25 Euro (Ledige) bzw. 30 bis 50 Euro (Verheiratete) jeden Monat bei mittleren Einkommen ist ein spürbarer Betrag.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 07.12.2011

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Rentenbeiträge

Kurzmeldung

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Beitragssatzverordnung 2012 zugestimmt. :
Damit sinkt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent.

Quelle: Agenturmeldung

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Dieselrußfilter

Nachrüstung wird wieder gefördert

Die gute Nachrichten reissen nicht ab!
Nun für Dieselfahrer, die ihren Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen wollen: Ab 1. Januar 2012 wird der Bund die Nachrüstung von Filtern wieder für ein Jahr steuerlich fördern.
Bedauerlich ist nur, dass Dieselfahrer, die ihr Fahrzeug im Jahr 2011 nachgerüstet haben, leer ausgehen.
Anfang des Jahres war die Förderung der Filternachrüstung ausgelaufen.
Aber zumindest die Neuauflage der Förderung garantiert Fahrern von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen einen steuerlichen Nachlass von 330 Euro.

Der ADAC appelliert an Fahrer älterer Diesel-Pkw, das staatliche Anreizprogramm zu nutzen und mit einer Nachrüstung den Partikelausstoß ihrer Fahrzeuge zu senken. So können sie für ihre Autos die Umweltzonen-Plakette einer besseren Schadstoffgruppe erhalten. Der Club weist jedoch daraufhin, dass viele Diesel-Pkw-Modelle aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden können und fordert die Filterhersteller auf, das Angebot auszuweiten.

Quelle: ADAC

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Immobilien 2012

Das Jahr 2012 bringt für heutige und künftige Immobilieneigentümer einige Veränderungen.

Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Steuer:
Vermietungen an Angehörige einfacher
Wer eine Immobilie besitzt und im Objekt Wohnungen an Familienangehörige vermietet, kann sich ab 2012 über Vereinfachungen freuen. Wenn eine Immobilie an nahe Verwandte vermietet wird, entfallen ab Januar die Prognoserechnungen über die Gewinnerzielungsabsicht für die kommenden 30 Jahre. Voraussetzung: Es muss ein üblicher Mietvertrag geschlossen werden und die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete ausmachen.

KfW I:
Wohneigentumsprogramm bei preiswerten Immobilien besser
Beim Wohneigentumsprogramm (124/134) der KfW wird der maximale Finanzierungsanteil der Gesamtkosten ab 2012 von 30 Prozent auf 100 Prozent erhöht, der Förderhöchstbetrag wird dagegen von 75.000 Euro auf 50.000 Euro verändert. Für alle Immobilien bis zu 166.000 Euro Kaufpreis bringt dies dem Eigennutzer daher de facto mehr Geld
Ab einem Kaufpreis von 170.000 Euro steht der Käufer hingegen künftig etwas schlechter da als bei der noch bis zur Jahresende gültigen Förderung.

KfW II:
Förderung nur noch bei Energieeffizienz
Ab Januar 2012 ist es nicht mehr möglich, allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen über das KfW-Wohnraum Modernisieren (Nr. 141) zu finanzieren. Lediglich wenn es sich um energieverbessernde Maßnahmen handelt, können zinsgünstige Kredite beantragt werden.
Wenn gleich durch das gegenwärtige Zinstief auch schon normale Modernisierungskredite vergleichsweise zinsgünstig abzurufen sind. Für Kreditsummen zwischen 5.000 und 60.000 Euro seien beispielsweise spezielle Modernisierungs- und Energiedarlehen mögliche Alternativen. Die Zinsen liegen derzeit bei etwa 5 Prozent.

KfW III:
Altersgerechter Umbau
Die Förderung von altersgerechtem Umbau wird auch 2012 fortgeführt. Wie schon in 2011 können Eigentümer, Mieter oder Wohnungsunternehmen Förderkredite noch zu besonders günstigen Zinssätzen über die Hausbanken beantragen. Die Hausbanken können die Anträge zu den aus Mitteln des Bauministeriums verbilligten Zinssätzen zwischen 1,00 und 1,56 Prozent (Stand 2011) bei der KfW einreichen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro abgeschlossener Wohneinheit. Wie hoch die Zinsen ins 2012 sein werden, steht noch nicht fest.

Zinsenentwicklung
Nachdem die Zinsen für Immobilienkredite 2011 ein neues Allzeittief erreicht haben, können Immobilienkäufer 2012 grundsätzlich ebenfalls mit niedrigen Zinsen für Darlehen rechnen. Durch die enormen Unsicherheiten auf den Märkten ist eine Vorhersage der Konditionen kaum möglich. Es allerdings davon auszugehen, dass die Zinsen für Darlehen zwischen 3 und 4 Prozent zu haben sind. Junge Kreditnehmer mit hohem Finanzierungsbedarf sollten zu Krediten mit Zinsbindungen von mindestens 10 Jahren greifen, besser sind jedoch 15 oder 20 Jahre. Zudem sind Anfangstilgungen von mindestens 2 Prozent empfehlenswert.

Preisentwicklung
2012 ist mit einer anhaltend starken Nachfrage nach Immobilien zu rechnen. Die Preise für Immobilien dürften weiter leicht anziehen.

Eine Information unter Verwendung von Materialien von enderlein.com (Baugeldvermittler)

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Montag, 19. Dezember 2011

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