Donnerstag, 20. März 2014

Mietpreisbremse


Nun sind ja Mieten immer ein populäres Thema.
Und nach Lage der Dinge soll ab 2015 eine "Mietpreisbremse" gelten.
Bisher konnten Vermieter Mieten beim Abschluss neuer Verträge nahezu frei festlegen.
Wucher war in praxi selten nachweisbar.
In begehrten Lagen und entsprechend hoher Nachfrage führt das zwangsläufig zu hohen Preisen.
Neumieten liegen nicht selten um 30% über den Bestandsmieten.
Ein aktueller Gesetzentwurf hat nun bundesweit eine Mietpreisbremse eingebaut.
Das gilt aber nur "in festzulegenden angespannten Gebieten" und für längstens fünf Jahre.
Schätzungen zufolge wird das in ca. 20% der Lagen der Fall sein.
Neue Mieten werden nur noch um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem amtlichen Mietspiegel liegen dürfen.
Allerdings gilt dies zum Investorschutz beim Erstbezug von Neubauten und bei sogenannten "umfassend modernisierte Wohnungen" bei der Erstvermietung nach der Renovierung nicht.
Zudem kann bei Neuvermietungen immer mindestens der Preis aufgerufen werden, welcher bereits bei der Vorvermietung galt - auch wenn dieser schon über den 10% der Vergleichsmiete lag.
Die dazu relevante Wohnungsdaten sind vom Vermieter zwingend bereitzustellen.
In bestehende Mietverhältnisse wird nicht eingegriffen, hier dürfen laufende Verträge höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden.

Maklerprovisionen
Makler wurden bisher von den Vermietern beauftragt, zu zahlen waren diese aber vom späteren Mieter.
Das war - bei Lichte betrachtet - nie richtig!
Auch deshalb wird sich das nun ändern.
Jetzt wird das Bestellerprinzip eingeführt. Wer beauftragt, der zahlt!
Alle Vereinbarungen, mit denen die Zahlungspflicht trotzdem irgendwie auf den Mieter abgewälzt wird, sind unwirksam.
Dazu muss wiederum das "Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung" geändert werden.

Fazit und Meinung:
Nun ist nur zu hoffen, dass durch künstliche "Preis-Bremsen" Investitionen im Wohnungsmarkt und die Rentabilität im Bestand nicht beeinträchtigt werden.
Der Markteingriff ist schliesslich nicht zu unterschätzen.
Wird denn die Knappheit des Angebotes in nachgefragten Lagen damit nicht eher verschärft?
Und ist es denn nicht eher so, dass der beste Mieterschutz und die beste Mietpreisbremse die Schaffung und Bereitstellung von ausreichend Wohnraum ist?
Warum wird nicht vielmehr an die grassierenden Neben- und Betriebskosten heran gegangen?
Wenn dort der Selbstbedienungsmentalität Einhalt geboten würde, wäre in der Tat mehr getan....








.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen