Donnerstag, 2. Mai 2013

SEPA, IBAN, BIC und Co.


Bereits mit Jahresbeginn 2008 wurde - weithin unbemerkt - der einheitliche europäische Zahlungsraum - SEPA (Single Euro Payments Area) - Realität.

Das Besondere an der neuen SEPA-Überweisung ist, dass mit ihr sowohl Inlandsüberweisungen als auch internationale Überweisungen innerhalb der EU sowie von und nach Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz möglich sind.
Diese sind nun genauso günstig und vor allem auch schnell wie Inlandsüberweisungen sowie vor allem nun um einiges sicherer!

Diese Internationalisierung bedeutete aber auch, dass die bisher bei Überweisungen verwendeten nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen durch einheitliche Formate ersetzt werden mussten.
Zu diesem Zweck hat das Europäisches Normierungsgremium, die IBAN als neue europäische Kontonummer eingeführt.
Anstelle der bisherigen Bankleitzahlen tritt der BIC (Bank Identifier Code = internationale Bankleitzahl).

Zur problemlosen Nutzung dieses neuen Systematik sollten eigentlich alle Unternehmen und Organisationen ihre Kontoangaben bis Ende 2010 auf IBAN und BIC umgestellt haben.
Dadurch änderten bzw. ändern sich auch die zu verwendenden Überweisungsträger in neue SEPA-Überweisung (Euro-Überweisung).

Nun ist es hohe Zeit, weil definitiv zum 1. Februar 2014 die Abschaltung der bisherigen Zahlverfahren (Überweisung und Lastschriften) in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren ansteht.
Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können Sie daher nur bis zum 31. Januar 2014 weiter nutzen.
Die SEPA-Verfahren werden bereits seit einiger Zeit parallel angeboten.

Nun mehr werden -
aus der bisherigen Überweisung - die SEPA-Überweisung,
aus der Einzugsermächtigung - die SEPA-Lastschrift (bestehende Mandante werden fortgeführt).

Ab 2014 brauchen Sie für SEPA-Inlandszahlungen nur die IBAN des Zahlungsempfängers anzugeben.
Der BIC wird zunächst für grenzüberschreitende Überweisungen und bei der Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten weiterhin benötigt.

Durch das nun in den Verbraucherschutzrechten gestärkten SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen.
Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt und gilt unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen.
Sollten aber binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, verfällt dieses Lastschriftmandat automatisch.

Das im Einzelhandel bewährte und stark genutzte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) kann hingegen noch bis zum 1. Februar 2016 genutzt werden kann.
Beim Elektronischen Lastschriftverfahren wird an der Ladenkasse mittels einer Zahlungskarte eine Einzugsermächtigung generiert, die der Kunde unterzeichnet.

Kurzgefasst:
Sie können bereits jetzt alle Zahlungen nach SEPA vollziehen.
Die IBAN und BIC erhalten sie vom jeweiligen Zahlungsempfänger bzw. ihrem Kontoinstitut.

Nationaler Zalungsverkehr - bis Februar 2014
Angabe der IBAN und des BIC -
oder die noch herkömmliche Kontonummern und Bankleitzahlen

Im EU-Zahlungsverkehr - bis Februar 2016
Angabe der IBAN und des BIC

Danach - gilt nur noch die Angabe der IBAN

Es sei denn, ihre Hausbank übernimmt für sie stellvertretend und übergangsweise die Konvertierung - dann können sie ausnahmsweise bis zum Februar 2016 immer noch die alte Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.

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Nach Informationen des BVR
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

1 Kommentar:

  1. Ebook 'SEPA Kompakt' lesen - Da steht alles sehr ausführlich erklärt drin. Für Verbraucher gibt es noch ein paar nette Neuheiten um die Banken etwas zu "ärgern". Ich sage nur "Black List" beim Lastschrifteinzug.

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