Mittwoch, 1. Mai 2013

Neues im Straßenverkehr


Zum 1. April 2013 müüsen sich die Bürger auf umfassende Neuerungen im Straßenverkehr einstellen.

Motorradfahrer und Nutzer anderer Krafträder dürfen tagsüber künftig nach eigenem Ermessen entscheiden, ob Sie mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht unterwegs sind.
Bisher war auch am Tag durchgängig das Abblendlicht vorgeschrieben.
Die neue Straßenverkehrsordnung schreibt aber weiterhin die Einschaltung des Abblendlichts bei Dämmerung, Dunkelheit und anderen Beeinträchtigungen der Sichtverhältnisse vor.

Noch vorsichtiger als bisher vorgeschrieben müssen sich Autofahrer künftig an  Bahnübergängen verhalten.
So herrscht ab dem 1. April ein Überholverbot zwischen dem Warnzeichen des Bahnübergangs und dem Bahnübergang selbst.

Eine Hürde weniger haben LKW-Fahrer mit dem Eintritt der neuen Straßenverkehrsordnung zu meistern.
Die Wartepflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für  Lkw über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger an der einstreifigen Bake wurde komplett gestrichen.

Radfahrer profitieren, indem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn den Radwegen rechtlich gleichgestellt werden.
Autos dürfen auf Radfahrstreifen nicht fahren, halten oder parken.
An Ampeln fahren Radfahrer nach den Signalen für den Autoverkehr, soweit nicht eigene Signale aufgestellt sind.

Eine Erleichterung gibt es auch für Familien, die mit dem Rad unterwegs sind.
So ist es nun ausdrücklich erlaubt, dass Personen ab 16 Jahren in einem Fahrradanhänger zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitnehmen dürfen.

Klarheit herrscht ab sofort für Inline-Skater und Rollschuhfahrer, die sich bisher in einer rechtlichen Grauzone befanden.
Sie gelten laut der neuen Straßenverkehrsordnung nicht als Fahrzeuge  und dürften demnach keine Fahr- und Radwege nutzen, außer diese sind extra gekennzeichnet.
Im Regelfall haben sie sich auf dem Gehweg aufzuhalten.

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