Freitag, 11. Dezember 2009

Einkommenssteuererklärung 2009

Nach dem Jahreswechsel steht für viele Personen die Erledigung der Steuererklärung für 2009 auf dem Plan. Für diejenigen Personen, die ihre Steuererklärung nicht von - z.Bsp. uns - oder einem anderen ausgebildeten Steuerberater anfertigen lassen, gilt der 31. Mai 2010 als Frist zur Einreichung beim örtlich zuständigen Finanzamt. Wird die Steuererklärung vom Steuerberater eingereicht, so erhalten diese eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2010.

Zum 01. Januar kommen Bürger in Deutschland im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetz in den Genuss von mehreren Steuerentlastungen. Berufstätige können ab dem Jahr 2010 mehr von ihren Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Das Finanzamt erkennt nahezu die gesamten Ausgaben für die medizinische Grundversorgung an. Zusätzliche Leistungen, die oberhalb der Grundversorgung liegen, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Zu diesen Leistungen zählt zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer bei stationärem Aufenthalt.

Ab Januar 2010 gelten in Deutschland außerdem neue Grundfreibeträge. Für Alleinstehende wird der Grundfreibetrag auf 8.004 € und für Verheiratete auf 16.009 € angehoben. Die gleichen neuen Grenzen gelten auch für Rentner.

Das Bürgerentlastungsgesetz bietet aber beileibe nicht nur Steuererleichterungen!
In Zukunft wird nämlich die steuerliche Absetzbarkeit von Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitslosenversicherung auf jährlich 1.900 € für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie 2.500 € für Selbständige begrenzt.

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