Dienstag, 2. Juni 2009

KFZ-STEUER

Wer bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw erstmals zulässt, der muss ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen.

Wird in diesem Zeitraum ein umweltfreundlicher Pkw mit Euro-5 oder Euro-6-Norm erstmals zugelassen, dann verlängert sich die Entlastung sogar bis auf maximal zwei Jahre. Der Zeitraum der Nichterhebung endet am 31. Dezember 2010.

Je früher man also die Erstzulassung seines Euro-5-Autos in den Händen hält, desto länger profitiert man von der Steuerentlastung.

Zusätzlich erhal­ten alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen besonders schadstoffarmen Euro-5-Pkw fahren, ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerentlastung für ein Jahr. Voraus­setzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach dieser Abgasstufe genehmigt sein.

So wird ab Juli gerechnet:
Pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum müssen Neuwagen 2 Euro (Benziner) bzw. 9,50 Euro (Diesel) pro Jahr zahlen. Zuzüglich ebenfalls 2 Euro werden zusätzlich für jedes ausgestoßene Gramm CO2 pro Kilometer fällig. Also ohne Obergrenze für den Hubraum-Anteil. Beim Schadstoffausstoß bleibt eine Grundmenge von 120 g/km steuerfrei.
Besteuert wird nur, was darüber hinaus geht. Die Freimenge sinkt ab 2012 auf 110 g/km und ab 2014 auf 95 g/km. Diesel, die die Euro-6-Norm erfüllen, bekommen in den Jahren 2011 bis 2013 einen Steuerbonus von insgesamt 150 Euro.

Auch bei Wohnmobilen ändert sich ab dem 1.1.2010 die Kfz-Steuer:
Betroffen sind Wohnmobile der Schadstoffklasse S1. Sie werden ab 2010 nach dem Tarif für schadstoffreduzierte Fahrzeuge besteuert.
Hier kann es in Einzelfällen zu Steuernachzahlungen kommen, da die Steuererhöhung in den in 2009 schon ergehenden Bescheiden noch nicht enthalten ist. Sie wird erst mit der in 2010 fälligen Jahressteuer nacherhoben.

Berechnet wird die Kraftfahrzeugsteuer hier wie folgt: Für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht beträgt sie ab dem 01.01.2010 bei Wohnmobilen bis zu 2000 kg = 40 Euro / über 2000 kg bis 5000 kg = 10 Euro / über 5000 kg bis 12000 kg = 15 Euro / über 12000 kg = 25 Euro.

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