Freitag, 7. Februar 2014

2014: Neuerungen und Veränderungen


1.
Zum 13.Juni 2014 gilt ein neues einheitliches Widerrufsrecht beim Onlinehandel.

a.
Händler dürfen bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Zahlungsmitteln nicht über Zuschläge mitverdienen.

b.
Etwaige Zusatzleistungen dürfen in sogenannten Warenkörben (Checkboxen) nicht mehr automatisch angehakt sein.

c.
Nach Vertragsabschluss müssen Kunden mit dem Händler telefonisch und zum üblichen Tarif in Kontakt treten können, die Rufnummer muss klar kommuniziert werden.

d.
Die kommentarlose Rücksendung von Waren ist nicht mehr möglich.
Der Kunde muss sein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen eindeutig erklären, dies ist auch ohne Angabe von Gründen telefonisch möglich.

e.
Die Ware muss binnen 14 Tage ab Widerruf an den Händler zurückgeschickt werden.

f.
Die Rücksendekosten übernimmt regelmässig der Kunde, sofern dies vom Händler nicht anders geregelt wird.

g.
Der Kaufpreis ist nach Widerruf, spätestens bis zur nachweislich erfolgten Warenrücksendung, innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

h.
Einzelne Artikelgruppen (z.B. Software, digitale Medien, Lebensmittel, Hygieneartikel) können von der Rückgabe ausgeschlossen werden, etwa wenn versiegelte Ware aufgebrochen ist.

i
Hat der Händler den Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die selbst zu tragenden Rücksendekosten informiert, gilt künftig eine verlängerte Widerrufsfrist von zwölf Monaten.


2.
Der Vertrieb von Staubsaugern mit einer Leistung ab 1600 Watt wird ab September in der EU untersagt.
Ab 2017 sind max. 900 Watt gestattet.
Ab dann müssen Hersteller die Geräte außerdem mit einem EU-EnergieLabel von A-G für den Stromverbrauch versehen.

3.
Regionale Lebensmittel können nun ein blau-weißes sogenanntes Regionalfenster auf der Verpackung haben.
Es informiert zuverlässig und nachweislich darüber, wo die Zutaten herkommen, wo ein Produkt verarbeitet und  verpackt wurde.

4.
Lebensmittel ab 15.12.2014

a.
Zusätzlich müssen 14 Inhaltsstoffe, die besonders oft Allergiebehaftet sind, auf der Zutatenliste besonders markieren werden.

b.
Alle verpflichtenden Informationen müssen gut lesbar und kontrastreich aufgedruckt werden.

c.
Energy Drinks müssen ab 13. Dezember gut sichtbar mit den Hinweisen "erhöhter Koffeingehalt" und "Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" versehen sein.

d.
Fisch wird 2014 aufgrund strengerer Regularien (wie: Fangquoten u. Fanggebiete) teurer werden.

e.
Imitate und Ersatzstoffe müssen ab Ende des Jahres in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden.
Ein Hinweis auf "Analogkäse" könnte dann "hergestellt aus Pflanzenfett" sein.
Der Begriff Käse darf nur noch für wirklich echten Käse verwendet werden.
Ein Hinweis auf "Klebefleisch" wäre beispielsweise "aus Fleischstücken zusammengefügt".

f.
Lebensmittelzutaten - Nanopartikel - (etwa bei Tütensuppen) in Form von Nanomaterialien müssen mit "Nano" zusätzlich gekennzeichnet werden.

e.
Für die bisher freiwilligen Herstellerangaben für Nährwerte auf Lebensmittelverpackungen gelten die gleichen Regeln, welche ab 2016 für alle Anbieter verbindlich werden.


5.
Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld bleibt auch für das Jahr 2014 bei bis zu zwölf Monaten.
Gesetzlich vorgeschrieben wären eigentlich nur max. 6 Monate.

6.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger gilt nun auch für Rumänen und Bulgaren.
Sie haben dann die gleichen uneingeschränkte Möglichkeiten, hierzulande Arbeitstätigkeiten aufzunehmen.
Erwartet werden nach jüngsten Prognosen insgesamt bis zu 200.000 Zuwanderer.

7.
Für Hartz-IV-Emfänger erhöht sich der Regelsatz um 2,27%.
Für Unverheiratete steigt dieser von 382 auf 391 €.
Verheiratete erhalten 353 €, Kinder bis sechs Jahre 229 €, Kinder von 6 bis 13 Jahren 261€, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 296€ monatlich.
Daraus folgt auch eine Erhöhung bei Mehrbedarfe, Barleistungen und Zuzahlungsgrenzen.

8.
Durch die Erhöhung Tabaksteuer steigt der Preis für eine Packung Zigaretten um 4-8 Cent, eine Packung Feinschnitttabak um 12-14 Cent.

9.
Rentner dürften ab Mitte 2014 mit einer Rentenerhöhung um voraussichtlich 2% rechnen.
Im Ostteil sollte die Steigerung wohl etwas höher ausfallen als im Westen.

10.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung verbleibt bei 18,9%.
Eigentlich wäre 2014 eine Senkung auf 18,3 Prozent fällig gewesen.
Die GroKo schreibt stattdessen den bisherigen Beitragssatz fest, um aus den dadurch resultierenden Einsparungen neue Leistungen wie die Mütterrente, die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte und höhere Erwerbsminderungsrenten zu finanzieren.

11.
Neurentner Jahrgang 1949 müssen 2014 für eine abschlagsfreie Rente drei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten.
Im Jahr 2029 werden dann alle Neurentner 67 Jahre alt werden müssen....

12.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Foto ist für alle Versicherten ab 15 Jahren Pflicht.
Diese könnte allerdings nicht die geplante Rechtswirksamkeit erreichen - warten wir ab!

13.
Der "Pflege-TÜV" - ein Benotungssystem für stationäre Pflegeeinrichtungen durch den MDK - wird etwas anspruchsvoller.
Ambulante Pflegedienste vorerst weiter nach den alten Kriterien bewertet.

14.
Das Verkehrszentralregister in Flensburg wird ab Mai ein neues Punktesystem bei Verstößen im Straßenverkehr verfolgen.
Bei nur allgemeinen Regelverstößen werden erhöhte Geldbußen auferlegt.
In Abhängigkeit der Schwere der Verstöße gibt es bis zu drei Flensburg-Punkte.
Der Führerschein wird bereits bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.
Über den freiwilligen Besuch von Schulungen kann nur ein ein Punkt in fünf Jahren abgebaut werden, wenn man höchhstens fünf Punkte hat.
Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb (schwere Verstöße), fünf (besonders schwere Verstöße) oder zehn Jahren (Straftaten).

15.
Nun müssen alle KFZ ab 1.7.14 eine nach EN471 zugelassene Warnweste anbei mitführen.

16.
Der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß bei der Kfz-Steuer wird für neuzugelassene KFZ verschärft.
Zusätzlich zum unveränderten hubraumbasierten Steueranteil (2 bzw. 9,50€uro/100cm³ [Benzin/Diesel]) wird die CO²-indizierte Steuerfreiheit dann nur bis 95g/km gewährt, für jedes Gramm mehr werden zwei €uro fällig.
Die bisherige Steuerbefreiung für Euro6 entfällt.

17.
Aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien dürfen nur noch 300 (statt bisher 800) Zigaretten p.P. steuerfrei mitgebracht werden.

18.
a.
Wenn bei Vermietungsobjekten keine amtlich geeichten Zähler für Warmwasser und Heizung genutzt werden, dürfen die Kosten um pauschal um 15% gekürzt werden.

b.
Wasserzähler die vor 1987 und Heizwärmezähler die vor dem 1.7.81 in Betrieb waren, dürfen nicht mehr verwendet werden.

c.
Bleirohre zur Trinkwasserversorgung müssen ersetzt werden, wenn der Grenzwert für Blei von 0,01 (bisher 0,025) mg/l Trinkwasser überschritten wird.

19.
a.
Bei jeder Neuvermietung oder wenn Wohnobjekte den Besitzer wechseln, sind ab 1.5.14 neue Energieausweise vorzulegen.
Dort werden diese nach Effizienzklassen zwischen A+ bis H bewertet.
A+ stellt den Neubaustandard 2016 dar.

b.
Nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 gelten ab 2016 für Neubauten um 25 Prozent höhere energetische Anforderungen als bisher. 
Der Dämmstandard steigt um durchschnittlich 20 Prozent.

20.
Konstant-Temperatur-Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, müssen jetzt binnen Jahresfrist ausgetauscht werden.
Ausgenommen sind nur Hausbesitzer, die mindestens seit 14 Jahren in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.

21.
Mindestens Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erhöhen die Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5%.
Berlin: +1% = 6%.

22.
Für die durch die Deutsche Post erbrachten Zustellungen steigen die Portogebühren.
Der Normalbrief steigt auf 60 Cent. Um neun Cent teurer werden außerdem Einschreiben sowie Päckchen und Pakete (online andere Preise).
Der Nachsendeauftrag an die neue Anschrift kostet für sechs Monate 19,90 € (statt 15,20), für zwölf Monate 24,90 € (statt 25,20).

23.
Mobile Telefonate im EU-Raum (Roaming) werden billiger.
Anrufe aus dem Ausland dürfen dann max.23 Ct/min kosten, für ankommende Anrufe 6 Ct, 7 Ct./SMS, ein Daten-MB höchstens 20 Ct.
Ein Wechsel des Roaminganbieters wird jederzeit und kostenfrei unter Beibehaltung der Rufnummer möglich.

24.
Inkassoforderungen sind nun auch verpflichtend zu begründen.
Neben den Auftrageber ist nun also auch der Grund der Forderung, nebst dem Datum des vorgeblichen Vertragsabschlusses und dem Vertragsgegenstand zwingend aufzuführen.
Auch die Zinsen sind rechnerisch und betraglich zu erläutern, sowie die Inkassokosten zu begründen.

25.
Über RIESTER lässt sich über eine erweiterte Police mehr in eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie die Absicherung für Hinterbliebene stecken.
Statt bisher 15% können dann bis zu 20% der Altersvorsorgebeiträge - maximal aber 2.100€ je Förderberechtigten - für die übrigen Versicherungen eingesetzt werden.

26.
Zum RÜRUP kann eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abgeschlossen werden.
Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von maximal 20.000 € sind 78 (bisher 76) Prozent der eingezahlten Beträge in der Einkommensteuererklärung anrechenbar.
Die nachgelagerte Besteuerung steigt ebenso um zwei Prozent auf 68 Prozent.

27.
Wer was auf Wohn-RIESTER macht, kann die Ansparung jederzeit ganz oder teilweise verwenden.
Diese auch genannte "Eigenheimrente" kann nunmehr jederzeit anteilig (Bedingungen: Entnahme mindestens 3000 Euro, Fortführung des Sparvertrags mit mindestens 3000 Euro) oder vollständig auf bestehendes Guthaben zurückgreifen, um die verbindlichkeiten für die eigene Immobilie zu tilgen oder zur Verwendung für einen altersgerechten Umbau.

28.
In Berlin werden Rauchmelder Pflicht.

29.
Zum 1.7.14 tritt voraussichtlich europaweit das SEPA-Zahlsystem in Kraft - ab dann müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung die 22-stellige internationale Kontonummer, kurz IBAN, nutzen.
Verbraucher können aber durchaus noch bis 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.

30.
Einzugsermächtigungen sind ausnahmslos schriftlich zu erteilen.

31.
Aufgegebene Lastschriften können beim Vertragspartner und beim eigenen Bankinstitut widerufen werden.

32.
Privat kann jeder Abbuchung binnen acht Wochen zurück gebucht werden.

33.
Sind Zahlungen abzubuchen, muss der abzubuchende Betrag mind. 2 Wochen vorher angekündigt werden.
Nur wenn regelmässig identische Beträge abgebucht werden, genügt die einmalige Information darüber.

34.
Ohne gültige Zahlungseinwilligung kann der abgebuchte Betrag 13 Monate zurück gebucht werden.

35.
Für Anlage- und Sammlermünzen aus Silber gilt fortan eine Mehrwertsteuer von 19%.

36.
Bei einem Jahreseinkommen über 53.550 €uro entfällt die Krankenversicherungspflicht.

37.
Wenn ein Neugeborenes geschlechtlich nicht eindeutig zugeordnet werden kann, kann Intersexualität festgelegt werden.

38.
Einen bundesweiten Mindestlohn wird es nicht vor 2017 geben.
Zeitarbeiter werden 2014 8,50€/7,86€ zugesprochen.
April 2015 und Juni 2016 soll weiter erhöht werden.

39.
Für Gebärende (in sogenannten begründeten Notlagen (?)) wird die anonyme Geburt möglich.
Deren Abkömmlinge haben dann erst nach dem 15. Lebensjahr das Recht, die Identität der Mutter zu erfahren.

40.
Die Berechnung zur Beanspruchung der Prozesskostenhilfe wird vereinfacht, wirkt aber vier Jahre nach.

41.
Mitte des Jahres wird die Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensphase in der VerbraucherInsolvenz von sechs auf drei Jahre verkürzt, wenn innerhalb dieser Zeit mind. 35% der Forderungen bgeglichen wurde.

42.
Die Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) wird für den Strompreisanstieg verantwortlich gemacht, die Umlage selbst kostet dem Verbraucher jetzt 6,24 C/kWh.

43.
Private Touristen in Berlin müssen künftig eine City-Tax von fünf Prozent auf Übernachtungskosten zahlen.

44.
Der EasyPASS soll zur Verkürzung der Abfertigungszeiten an den e-gates an den größten deutschen Flughäfen (Frankfurt/M., BERLIN, München, Düsseldorf, Hamburg) für elektronische Grenzkontrollen in Betrieb gehen.
Die neuen Reisepässe der Europäischen Union und der neue deutsche Personalausweis sind ausgelegt für dieses System



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WIRD  LAUFEND  AKTUALISIERT




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