Mittwoch, 8. Januar 2014

Der steuerliche Datenabruf


Ab 2014 können die bei der Fiskalbehörde ab dem VJ12 vorliegenden persönlichen Daten elektronisch abgerufen werden.



Damit kann die Einkommenssteuererklärung aber bei weitem noch nicht vollständig abgedeckt werden.
Die relevanten Facts zum Steuersparen fehlen noch...!

Es wird nur ein Teil der für Ihre Steuererklärung wichtigen Daten bereitgestellt:
    Stammdaten wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion, Bankverbindung
    Lohnsteuerbescheinigung (LStB), besondere LStB (Arbeitgeberseitig)
    Rentenbezugsmitteilung (RBM)
    Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung
    Bescheinigung über Beitrage zur Riester-Rente
    Bescheinigung über Beitrage zur Basisversorgung (Rürup-Rente)

Damit fehlt aber ein ganz entscheidender Teil – nämlich nahezu alle Daten, welche Steuerersparniss
überhaupt ausmachen!
Ihre Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleitungen- und Hilfen, Kinderbetreuung, Spenden und weitere Sonderausgaben, Krankheitskosten, Kurkosten und andere außergewöhnliche Belastungen, Steuerberatungskosten, andere und sonstige (wie aus Vermietung und Verpachtung), Wegekosten wie überhaupt sämtliche Werbungskosten usw..

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Desgleichen korrespondiert mit der sogenannten "Vorausgefüllten Steuererklärung" (VaZ).


Wie oben, heisst vorausgefüllt aber noch lange nicht komplett und richtig, denn es handelt sich, anders als der Name vielleicht vermuten lässt, mitnichten um eine annähernd komplett ausgefüllte Steuererklärung.
Denn im Wesentlichen wird nur eine elektronische „Ausfüllhilfe“ geboten: Die bei der Finanzverwaltung vorliegenden Daten werden von Dritten (Krankenkasse, Arbeitgeber etc.) geliefert und zum Abruf bereitgestellt.

Das diese weder plausibel noch richtig sein müssen, versteht sich....

Die vorausgefüllte Steuererklärung ein optionales Angebot der Finanzverwaltung.
Experten weisen aber auf versteckte Fallen für Steuerzahler hin: Die Vorlage sei weder einfacher, noch spare man mit ihr Zeit, lautet die Kritik.

Man kann also auf die persönlichen Steuerdaten, die der Steuerverwaltung vorliegen, elektronisch zugreifen und diese direkt in Ihre elektronische Steuererklärung übernehmen.


Natürlich wird darauf nicht etwa hingewiesen, sondern vielmehr darauf verwiesen, dass Dokument doch bitte umgehend so abzusenden...

Nun - damit sollte sich niemand zufrieden geben und natürlich nach wie vor auf eine professionelle steuerliche Beratung setzen.

Wir bieten Ihnen ganz genau die Leistungen, die Sie bei der Einkommensteuererklärung bedürfen - angefangen bei dem Abruf und der Kontrolle Ihrer (beim Fiskus gespeicherten) Steuerdaten bis hin zur kompletten Erstellung der Erklärung und nachfolgenden Prüfung des Bescheids und schlussendlich der rechtlichen Durchsetzung Ihrer steuerrechtlichen Ansprüche.

Durch das neue Verfahren können wir allerdings die Daten bereits bei der Erstellung und vor der Deklaration beim Finanzamt prüfen.
Das spart nicht nur Zeit und Geld, es werden schon in der Frühphase Fehler und Unstimmigkeiten in der Steuererklärung vermieden.
Davon profitieren alle Beteiligten!

Um alle gegebenden und zutreffenden steuerliche Sachverhalte in ihren Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen und zu bewerten, ist eine vorausschauende fachliche Beratung unumgänglich. Wir kennen frühzeitig bevorstehende Steueränderungen und besprechen mit Ihnen gegenfalls die erforderlichen Handlungsalternativen.
Nur so können Sie im laufenden Jahr reagieren und Ihre Steuerbelastung senken.

Profitieren Sie von unserem Fachwissen!
Wir sind Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen zur Einkommensteuererklärung und darüber hinaus.



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