Mittwoch, 31. Juli 2013
Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften:
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig.
Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt.
Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden.
Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden.
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Urt.; BVerfG 7.5.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07
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Steuerliche Förderungen der Altersvorsorge
Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vom 1.7.2013
Aus gutem Grund werden die privaten Vorsorgeaufwendungen künftig in einem größeren Umfang gefördert und steuerlich berücksichtigt.
1. Die Riester-Rente
Bei einem Riester-Vertrag werden die Rentenbeiträge durch eigene Zahlungen des Sparers und durch staatliche Zulagen geleistet.
Derzeit betragen die Zuschüsse des Staates 154 €uro Grundzulage und 185 €uro Kinderzulage (300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren sind).
Bei der Berechnung der Einkommensteuer führt das Finanzamt dann eine Günstigerberechnung durch.
Liegt die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug über der Summe der Zulagen, erhält der Riester-Sparer entsprechend eine Steuererstattung, wenn nicht mit der übrigen Steuerschuld verrechnet wird.
Die Förderhöchstgrenze und Zulagenhöhe wurde mangels Finanzierbarkeit nicht angehoben.
Allerdings wurde der mögliche Erwerbsminderungsschutz bei der Riester-Rente verbessert.
Die nicht für die Beitragserhaltungsgarantie vorzusehenden Beiträge wurden von bislang 15 % auf 20 % der Gesamtbeiträge angehoben.
Weitere Änderungen erfolgen hinsichtlich der Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs.
Durch Neuregelungen bei der Gestaltung genossenschaftlicher Riester-Anlageprodukte soll eine weitere Verbesserung erzielt werden.
2. Die Rürup-Rente
Bei Rürup-Renten ist keine Verbesserung des Sonderausgabenabzuges zu verzeichnen.
Die derzeit geltende Rechtslage beim Förderhöchstbetrag wird beibehalten.
Für 2013 können die Beiträge zur Basisversorgung zu 76 Prozent angesetzt werden.
3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Künftig können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung besser geltend gemacht werden.
Die bisher geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen wurden entsprechend erweitert.
4. Die WohnRiester-Förderung
Im Fokus der Neuregelungen steht jedoch die Eigenheimrente - bzw. Wohn-Riester-Förderung.
Die wichtigsten Änderungen hierbei sind:
- Das Wahlrecht, ob der Wohn-Riester-Sparer die Besteuerung des Wohnförderkontos in Raten oder in einer Einmalbesteuerung vornehmen lassen will, muss bisher zu Beginn der Auszahlungsphase entschieden werden.
Hier erfolgt eine Neuregelung: Die Einmalbesteuerung ist nun jederzeit während der gesamten Auszahlphase möglich.
Dabei werden lediglich 70 % des Kapitals, das steuerlich gefördert wird, besteuert.
- Künftig ist bei bereits angespartem Riester-Vermögen jederzeit eine Kapitalentnahme möglich.
- Das Kapital darf künftig auch für altersgerechte Umbauten eingesetzt werden.
Für das geförderte Kapital bleibt es bei der bisherigen Verzinsung.
5. Das neue Produktinformationsblatt
Mit einem neuen Produktinformationsblatt sollen Sparer die verschiedenen Vorsorgeprodukte künftig besser vergleichen können.
Gleichzeitig soll es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte erhöhen.
Die Gestaltung und der Inhalt sind dabei vorgegeben. Dabei sollen die wesentlichen Vertragsmerkmale übersichtlich dargestellt sein, damit der Kunde künftig besser abschätzen kann:
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Neues zum August 2013
Am 01.08.2013 treten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft.
Darauf weist die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 29.07.2013 hin
Betreuungsplatz
Kinder ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippe, einer Kita oder bei einer Tagesmutter.
Betreuungsgeld (Herdprämie)
Eltern von Kindern zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat, welche nicht das gesetzliche Recht auf einen Betreuungsplatz (siehe oben) wahrnehmen, haben stattdessen einen Anspruch auf Betreuungsgeld.
Das sind 100 Euro, ab 1. August 2014 150 Euro pro Kind.
Das Geld wird max. 22 Monate gezahlt, ist steuerfrei, wird aber auf Hartz IV / Sozialhilfe angerechnet.
Der Abruf ist erwartungsgemäss gering.
Mindestlohn
Ab 1.August erhalten Friseure einen einheitlichen Mindestlohn: im Osten 6,50 €, im Westen 7,50 € / h.
In zwei Jahren gelten dann bundesweit 8,50 €.
Gerüstbauer: 10 €uro - bundesweit einheitlich
Apotheken-Notdienste
Zur Finanzierung des Notdienstes des nachts zwischen 20 und 6 Uhr und wochenends wird der Medikamentenpreis pro Packung um 16 Cent erhöht.
Der bisherige Notdienstzuschlag von 2,50 Euro pro Inanspruchnahme durch den Kunden bleibt zusätzlich weiterhin bestehen.
Die Zusatzkosten zahlen die Kassen.
Krankenkasse Nichtversicherte
Wer in eine Krankenkasse eintreten will und monate- oder jahrelang ohne Krankenversicherung war, muss die Beiträge für die Zeit in der Versicherungspflicht bestand nachzahlen.
Ferner können sich nicht krankenversicherte Personen bis Ende 2013 versichern, ohne rückwirkend Beiträge zahlen zu müssen.
In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif eingeführt.
Krankenkassen-Schulden
Für ausstehende Rückstände bei den Krankenkassenbeiträgen sinkt der monatliche Säumniszuschlag auf ein Prozent.
Medikamente Packungsgrößen
Die Packungsgröße richtet sich künftig nach der Behandlungsdauer.
Künftig wird es Packungen für 10 Tage Behandlung (N1), 30 Tage (N2) und 100 Tage (N3) geben.
Notar- und Anwaltskosten
Nach der Erhöhung der Gerichtskosten steigen nun auch die Preise für Anwalts- und Notardienstleistungen.
Bislang galt zum Beispiel als Faustformel: 1,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie für Notar- und Gerichtskosten. Zwei Drittel davon entfallen auf Notargebühren.
Nun werden die Kosten auf bis zu zwei Prozent des Kaufpreises erhöht.
Anwaltsgebühren steigen durchschnittlich um 12 %, bei Strafsachen sogar um 19 %.
Auch die Kosten für Sachverständige und Dolmetscher steigen.
Bekam ein Übersetzer bislang 55 Euro pro Stunde sind es nun bis zu 75 Euro.
Akkulampen an Fahrrädern
Die alleinige Pflicht zum Dynamo am Fahrrad ist aufgehoben. Nun sind auch Lampen mit Akkus und Batterien erlaubt.
VBB-Fahrpreise
Ab August 2013 wird ein AB-Einzelfahrschein im statt 2,40 Euro 2,60 Euro kosten - die Monatskarte wird um 12 € verteuert.
Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Ab sofort gilt das höchst umstrittene Gesetz, wonach Internet-Suchmaschinen und News-Aggregatoren künftig Lizenzen erwerben sollen, wenn sie Texte der Presse auf ihren Seiten nutzen wollen.
Ausgenommen sind einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte.
In praxi wird das aber kaum wirklich relevant sein, weil die Medien kaum auf die Kanalfunktion der Internetdienste verzichten werden wollen.
Transplantationsgesetz
Das Gesetz wird dahingehend geänder, dass künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden kann, wer Wartelisten für Spenderorgane manipuliert.
Conterganrenten
Rückwirkend zum 1. Januar steigen die monatlichen Renten für Contergangeschädigte von derzeit maximal 1152 Euro auf maximal 6912 Euro. Die Höhe der Leistungen bemisst sich an der Schwere der Schädigung.
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Dienstag, 30. Juli 2013
Familienheimfahrten
Die Entfernungspauschale für die (wöchentliche) Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige keine Fahrtaufwendungen zu tragen hatte.
Der BFH führt aus, dass die darin liegende Begünstigung der Verkehrsmittel- und Aufwandsunhängigkeit vom Gesetzgeber bewusst so angelegt und durch umwelt- und verkehrspolitische Lenkungszwecke gerechtfertigt sei.
Das gelte jedoch mitnichten, dass etwaige steuerfrei geleistete Vergütungen für Reisekosten oder andere steuerfreie Sachbezüge keine Berüecksichtigung fänden.
Derartige Arbeitgeberleistungen seien immer auf die Pauschalen anzurechnen, da in solchen Fällen jedenfalls ein vollumfänglicher Werbungskostenabzug nicht geboten ist.
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Dienstwagenbereitstellung- und Nutzung
Stellt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer immer zu einem steuerpflichtigen Vorteil.
Also namentlich auch, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug gar nicht privat nutzt.
Entfallen ist damit, dass die "Vermutung der Privatnutzung" unschwer widerlegt werden konnte.
Ob der Arbeitnehmer von der Möglichkeit der privaten Nutzung Gebrauch gemacht hat, ist nun völlig unerheblich.
Alleine die Möglichkeit, das Fahrzeug durch die Überlassung auch zu Privatfahrten nutzen zu dürfen, reicht dafür aus.
Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) aktuell entschieden und damit seine bisherige langjährige Rechtsauffassung zur 1-Prozent-Regelung korrigiert.
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Ebay und Co.
Online-Verkaufsplattformen - wie Amazon, ebay und die vielen anderen - müssen Steuerfahndern alle erforderlichen Daten bereitstellen.
Sämtlich getätigte Transaktionen, wie Umsätze, samtens Anschrift und Kontodaten - und namentlich auch von Privatpersonen - sind dem Fiskus auf Anforderung herauszugeben.
Diese neuerliche BFH-Entscheidung ist allerdings nicht staunenswert, weil das schon länger so gehandhabt wird....
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Donnerstag, 25. Juli 2013
Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer
Auch Leiharbeitnehmern steht der Verpflegungsmehraufwand nur in den Grenzen der Dreimonatsfrist zu.
Insoweit sind Leiharbeitnehmer genau so zu bewerten, wie andere auswärts tätige Arbeitnehmer.
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BFH-Urteil vom 15.5.2013, VI R 41/12 (veröffentlicht am 24.7.2013)
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