Freitag, 30. März 2012

29.3.12: Bundestag verabschiedet Steuersenkung

Lausitzer Rundschau: Für den Papierkorb: Bundestag verabschiedet Steuersenkung
Ohne großes propagandistisches Tamtam hat die schwarz-gelbe Koalition am Donnerstag ihre Steuersenkungspläne im Bundestag verabschiedet. Das Regierungslager wird wissen, warum. Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, dann wandert die Vorlage nämlich in den Papierkorb. Das Gesetz bedarf der Zustimmung im Bundesrat. Aber die ist wegen der Blockademöglichkeit durch die Opposition nicht in Sicht. Viele mögen das beklagen, zumal von den einst zelebrierten Entlastungsversprechen nur eine Minimal-Variante übrig geblieben ist. Der Grundfreibetrag hätte über kurz oder lang sowieso angehoben werden müssen. Denn er ist Ausdruck des individuellen Existenzminimums, an dem der Staat nicht auch noch verdienen darf. Und die leichten Korrekturen im Hinblick auf die "kalte Progression", also die Tatsache, dass von einer Lohnerhöhung häufig weniger als der Inflationsausgleich übrig bleibt, machen die Bundesbürger ebenfalls nicht sonderlich reicher. Der Opposition geht es jedoch weniger darum, den Leuten etwas vorzuenthalten. Ihr geht es ums Prinzip. Ein paar kosmetische Eingriffe in den unteren und mittleren Einkommensbereichen sind da jedenfalls zu wenig. Wer dort ansetzt, muss auch über Mehrbelastungen bei Spitzenverdienern nachdenken. Das hat nicht nur etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Bei dem Schuldenberg, den Deutschland vor sich her schiebt, sind Steuernachlässe ohne Gegenfinanzierung schlicht unvernünftig.

c/o Lausitzer Rundschau 29.3.12

Donnerstag, 29. März 2012

Die berufliche Bildung soll aufgewertet werden

Ist der Gesellenbrief so viel Wert, wie das Abitur?
Die Entakademisierung schreitet fort

Die Deutsche Handwerks Zeitung schreibt: Die Wirtschaft und das Bundesbildungsministerium kämpfen gegen den Widerstand der Kultusministerkonferenz für eine Aufwertung der beruflichen Bildung.
Der Gesellenbrief muss genauso viel Wert sein, wie das Abitur, sagt Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstitutes für Berufsbildung, zur Einstufung der Abschlüsse in den sogenannten deutschen Qualifizierungsrahmen.


Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) in 8 Niveaustufen

NIVEAU 1
Ohne Berufsausbildung; Grundlegende Fertigkeiten und Allgemeinwissen ohne Hauptschulabschluss (Praktika)

NIVEAU 2
Ohne Berufsausbildung; Grundlegenden Faktenwissen mit einem gewissen Mass an Selbstständigkeit

NIVEAU 3
Zweijährige berufliche Erstausbildungen (Übernahme von Verantwortung zur Erledigung von Arbeits- und Lernaufgaben)

NIVEAU 4
Drei- und dreieinhalbjährige Erstausbildungen (breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen)

NIVEAU 5
Fortgebildete Spezialisten

NIVEAU 6
Graduierte, staatl. anerkannte Fachwirte, Techniker, Meister und Bachelor (Fähigkeit Entscheidungsverantwortung zu übernehmen)

NIVEAU 7
Diplom, Magister, Staatsexamen, Master, strategische Professionals (hoch spezialisiertes Wissen)

NIVEAU 8
Promotion (Spitzenkenntnisse, fachlicher Autorität und Innovationsfähigkeit)

Der DQR wichtet aus "Fachkompetenz", unterteilt in "Wissen" und "Fertigkeiten", sowie "personaler Kompetenz", unterteilt in "Sozialkompetenz" und "Selbstständigkeit".

uv.web

Aktuell 29. März 2012: Senkung der Einkommenssteuer

Koalition beschließt Senkung der Einkommenssteuer ohne Gegenfinanzierung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den steuerfreien Grundfreibetrag in zwei Stufen um insgesamt 350 Euro zu erhöhen - ab Januar 2013 auf 8130 Euro und ab Januar 2014 auf 8354 Euro.

Zudem soll der Tarifverlauf so verändert werden, dass die sogenannte kalte Progression (der das Existenzminimum steuerfrei stellt) möglichst vermieden wird.
Durch sie würden in Verbindung mit der Inflation Lohnerhöhungen teilweise aufgezehrt. Allerdings habe es seit vier Jahren keine Mehrbelastung durch kalte Progression gegeben, weil diese durch Steuersenkungen mehr als ausgeglichen worden sei.

Eigentlich war es lagerübergreifend abgemacht, dass "Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung" im Interesse der Generationengerechtigkeit der Vergangenheit angehören sollte.
Nun wird das doch wieder auf Pump gemacht.
Bei Forderungen nach Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst oder nach weiteren Leistungen für die Pflege von Demenzkranken heißt es unisono, es sei kein Geld da.

Dieser Gesetzentwurf würde dazu führen, dass die Hälfte der Entlastung bei den oberen 20 Prozent der Einkommensbezieher zu Gute kommt. Was wiederum zur Vergrößerung der Schere zwischen arm und reich führt, weil eher die hohen Einkommen entlastet würden.

SPD und Grüne werden die Vorlage am 11. Mai im Bundesrat stoppen, dessen Zustimmung für die Reform notwendig ist.

Investitionen in Photovoltaik

Pressemeldung

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen auch nach der Senkung der Einspeisevergütung unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich
Die Unternehmensberatung EXQUIRION hat die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Photovoltaik-Anlagen nach der geplanten Senkung der Einspeisevergütung für Solarstrom untersucht.

Die Berechnung ergab, dass mit Investitionen in Photovoltaik-Solaranlagen zukünftig unter günstigen Bedingungen immer noch eine Gesamtkapital-Rendite in Höhe von 6 % und eine Eigenkapital-Rendite in Höhe von über 10 % erzielt werden kann.

Die Voraussetzungen für die Rentabilität von Investitionen in Photovoltaik-Solaranlagen sind eine hohe Kosteneffizienz bei der Errichtung und dem Betrieb sowie optimale Standortbedingungen.
Bei Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kWp (Kilowatt-Peak) sollte der Eigenverbrauch (Eigenstrom) über 50 % betragen.
Der Eigenverbrauch ist zukünftig vorzuziehen, da hier der Gewinn bei der Einsparung von Stromkosten höher liegt als bei der Einspeisung.
Um basement Anteil des Eigenverbrauchs weiter erhöhen zu können, gewinnen zukünftig Speicherlösungen deutlich an Bedeutung.

Vor der Investition in eine Photovoltaikanlage sollte die Wirtschaftlichkeit sorgfältig berechnet werden.
Um bei basement weiter sinkenden Einspeisevergütungen attraktive Renditen erzielen zu können, müssen die Investitionskosten entsprechend verringert werden.
Dazu sind nicht nur Kostensenkungen bei basement Photovoltaik-Modulen, sondern auch bei Wechselrichtern, Aufständerung, Montage, Verkabelung und Planung notwendig.


Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/104854/2225845/rendite-von-potovoltaik-solaranlagen-investitionen-in-photovoltaik-anlagen-auch-nach-der-senkung/api

Vermögenswirksame Leistungen


Arbeitnehmer und Auszubildende haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, wenn ihr Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Der Staat fördert die Vermögensbildung und zahlt eine so genannte Arbeitnehmersparzulage.
Die Höhe ist dabei abhängig vom gewählten Sparvertrag.

Wer die vermögenswirksamen Leistungen in einen Wertpapier-Sparvertrag einzahlt, profitiert zukünftig von einer höheren staatlichen Förderung und hat zudem länger Zeit, die Zulage zu beantragen.

In einem Wertpapier-Sparvertrag wird das Geld in Beteiligungen angelegt, wie beispielsweise in Aktien, Genuss-Scheine und Genossenschaftsanteile, Wandel- und Gewinnschuld-verschreibungen, Aktien-, Grundstücks- und Mischfonds mit einer Aktienquote ab 60 % sowie GmbH-Anteile und stille Beteiligungen.

In 2009 erhöhte sich der Fördersatz für die die Arbeitnehmersparzulage in einem Wertpapier-Sparvertrag von bislang 18 auf nunmehr 20 Prozent für eine maximale Sparsumme von 400 Euro pro Jahr.
Das sind insgesamt 80 Euro Zulage pro Jahr.

Gleichzeitig werden auch die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen angehoben, von bislang 17.900 Euro auf 20.000 Euro für Singles, für Verheiratete von 35.800 Euro auf nun 40.000 Euro.
Zukünftig haben also mehr Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Diese Einkommensgrenzen beziehen sich nicht auf den Bruttolohn, sondern auf das zu versteuernde Einkommen.
Da die Kapitaleinkünfte seit 2009 nicht mehr zum zu versteuernden Einkommen gehören, besteht für einige Arbeitnehmer die Möglichkeit, erstmals in den Genuss der vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage zu kommen.

Diese muss vom Sparer jährlich beantragt werden. Die Anlagegesellschaft bescheinigt jeweils zum Jahresende die eingezahlten Beiträge.

Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung kann der Sparer mit diesem Formular seine Zulage beantragen.
Das Finanzamt setzt die Arbeitnehmersparzulage dann fest und zahlt sie nach Ablauf der siebenjährigen Bindefrist aus.

Bislang musste der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage spätestens zum Ablauf des zweiten Jahres nach Eröffnung des Sparvertrages gestellt werden. Zukünftig soll diese Antragsfrist über das Bürgerentlastungsgesetz auf 4 Jahre verlängert werden.

Lohnsteuerhilfeverein berät Arbeitnehmer und Rentner



Mitte der 60iger Jahre des letzten Jahrhunderts wurden die ersten Lohnsteuerhilfevereine gegründet. Die damalige Regierung unter dem Kanzler des Wirtschaftswunders, Ludwig Erhard, hatte erkannt, dass dem “kleinen Mann” eine kostengünstige Hilfeleistung in Lohnsteuersachen geboten werden musste. So verstanden sich die Lohnsteuervereine als Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern, die ihren Mitgliedern für kleines Geld zu Steuerrückzahlungen aus dem damaligen “Lohnsteuerjahresausgleich” verhalfen.

Seitdem hat sich vieles verändert. Frauen sind längst nicht mehr nur das “Heimchen am Herd”. 
Gestiegene Löhne und Gehälter sichern der Mehrzahl der Arbeitnehmerhaushalte einen gewissen Wohlstand. Nebeneinkünfte z.B. aus Vermietung oder Kapitalanlagen sind hinzu gekommen. 
Andererseits geht die soziale Schere immer weiter auseinander. 
Arbeitsplätze sind nicht mehr so sicher wie vor 40 Jahren. 
Zu viele Erwerbsfähige sind auf Lohnersatzleistungen oder gar auf Sozialleistungen angewiesen.
All das muss in den heutigen Steuererklärungen abgebildet bzw. erklärt werden. 
Also wird das Steuerrecht immer komplizierter und von Jahr zu Jahr undurchsichtiger.

Und gerade deshalb bleiben die Lohnsteuerhilfevereine die orginären und kompetenten Ansprechpartner für aktive oder ehemalige Arbeitnehmer in fast allen einkommensteuerlichen Dingen. 
Nach wie vor stehen wir auch zu unserer sozialen Verantwortung, die uns als staatlich anerkannte Selbsthilfeeinrichtung in die Wiege gelegt wurde.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach der Höhe des Einkommens gestaffelt. 
Anders als bei den Steuerberatern, die jede Einzeltätigkeit gesondert abrechnen, umfasst der Jahresbeitrag sämtliche Dienstleistungen (SteuerFlat), die im Rahmen der Beratungsbefugnis erbracht werden.

Diese Beratungsbefugnis ist immer wieder an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst worden. Zwar bleibt es dabei, dass Lohnsteuerhilfevereine keine Hilfe leisten, wenn auch betriebliche Einkünfte (aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben oder selbständiger Arbeit) erzielt werden oder umsatzsteuerpflichtige Leistungen zu erklären wären.
So beschränkt sich der Tätigkeitsbereich der Lohnsteuerhilfevereine auf “private” Einkünfte.

Wenn das Einkommen nur aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und/oder aus Renten und anderen wiederkehrenden Bezügen besteht, dürfen wir immer beraten. 
Denn hier haben wir unsere eigentliche Kernkompetenz.

Die Beratungsbefugnis bleibt auch bestehen, wenn noch private Nebeneinkünfte hinzukommen - z.B. aus Mieten/Pachten oder Kapitalerträgen - und die gesamten Nebeneinnahmen nicht mehr als 13.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26.000 Euro bei zusammen veranlagten Eheleuten betragen.

Bei steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. aus Verkäufen von Aktien oder Grundstücken) wird aber nicht der volle Verkaufspreis, sondern nur der Veräußerungsgewinn (Wertzuwachs) in den Grenzbetrag von 13.000 / 26.000 Euro eingerechnet.

Damit bekamen die Lohnsteuerhilfevereine wieder eine umfassendere Beratungsbefugnis zugestanden.

Zur Anhebung der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale anheben, die Mineralölsteuer senken, den Einfluss des Kartellamts erhöhen - die Politik hat viele Vorschläge parat, wenn es darum geht, die horrenden Benzinpreise zu senken.
 

Aber am Ende wird nur eines helfen: Weniger Sprit verbrauchen.


aus der SZ v. 21.03.12

Spart Sprit! 
Was Kraftstoffe angeht, sind die Grünen schon eine seltsame Partei. Da haben sie 1998 sogar einen Wahlerfolg riskiert, als sie sich per Parteitagsbeschluss für einen Benzinpreis von fünf Mark einsetzten. Und jetzt, wo sie vom einstigen Ziel nur noch umgerechnet 88 Cent entfernt sind, dreschen jetzt alle Parteien auf die Mineralölkonzerne ein.
Weil Benzin und Diesel abermals alte Rekorde einstellen, sind auch die üblichen Reflexe nicht fern: FDP-Politiker verlangen in seltener Eintracht mit der Linkspartei die Anhebung der Pendlerpauschale; die um ihre Wiederwahl buhlende Ministerpräsidentin des Saarlands fordert eine Absenkung der Mineralölsteuer, und die Grünen wollen mehr Macht fürs Kartellamt.

Die Wahrheit ist: Die fünf Mark der Grünen von einst wird der Ölmarkt ganz von selber organisieren.
Der Wettbewerb in einem Markt, der von wenigen, großteils staatlichen Fördergesellschaften beherrscht wird, lässt sich mit dem besten Kartellamt nicht erzwingen, denn dessen Macht hat (Staats-)Grenzen.
Ganz zu schweigen davon, dass ein rasant knapper werdendes Gut, das zugleich auf eine immens stetig steigende Nachfrage stößt, natürlich ebenso ganz zwangsläufig teurer wird.

Und da hilft die höhere Pendlerpauschale nicht, da rettet keinen eine fallende Steuerlast, da verschafft selbst stärkerer Wettbewerb zwischen Tankstellen nur begrenzt Linderung.

Wenn Sprit immer teurer wird, wirkt nur eines: weniger Sprit verbrauchen.
Sieht man sich die Verbrauchswerte der PKW,s an, sind sie nun fast 30 Jahren gleich, ein Benzinmotor brauchte in den 70er und 80er Jahren auch um die 8.5 Liter, der Diesel 6.5 Liter.
Schaut man sich ebensolches heute an hat sich da nicht viel geändert. In den Hochglanz Prospekten der Auto-Konzerne wird viel von SparMotoren geschrieben oder auf Auto-Messen Projekte in jeglicher Art vorgestellt und gezeigt was möglich ist.
Beim Kunden sind solche Modelle jedoch noch nicht angekommen, die Autokonzerne verstehen es immer wieder dem Kunden Modelle zu verkaufen die auf dem Entwicklungsstand von vor 30 oder 40 Jahren beruhen.
An wirklich Sprit sparenden Autos sind diese Konzerne nicht interessiert.

Wer sparen muß, muß auch konsequenterweise Sprit sparen.
Entweder kauft er sich ein verbrauchsärmeres Auto oder er geht mehr zu Fuß bzw. fährt mehr mit dem Rad.
Wer es sich leisten will, kann weiterhin einen Spritfresser fahren. So einfach ist das eigentlich!

Oder - wie ein Tankstellenpächter unlängst sagte: "...einige tanken schimpfend für quasi 5 Euro und fahren dann mit quietschenden Reifen davon..."